Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Homes Immo Kurosch Aliakbar Beikchani nachstehend kurz Homes Immo genannt.
Nachstehend wird der Kunde (Verkäufer / Käufer / Mieter) als Auftraggeber bezeichnet:
1. Die Aufnahme von Verhandlungen bzw. die Verwendung eines Angebots (mündlich, per
Fax, per E- Mail, per Post oder auf andere Art und Weise) durch den Auftraggeber
bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung dieser Bedingungen. Als Verwendung des
Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit
uns.
2. Alle Angebote erfolgen unter der Voraussetzung, dass der Empfänger (Käufer / Mieter)
das angebotene Objekt selbst erwerben bzw. nutzen will. Sie sind streng vertraulich. Eine
Weitergabe an Dritte ist Schadensersatzpflichtig. Auch Bevollmächtige haften für die
Provision persönlich. Der Empfänger ist zur Zahlung der vollen Provision verpflichtet, wenn
der Dritte an den er Maklerinformationen weitergegeben hat, das Geschäft selbst vornimmt.
Sollte aufgrund der Weitergabe der Informationen ein Hauptvertrag mit einem
Familienangehörigen, einer verbundenen Gesellschaft oder einer Gesellschaft, an der der
Empfänger beteiligt ist, zustande kommen, ist der Empfänger ebenso verpflichtet, die
Provision zu zahlen.
3. Ist Ihnen das Angebot der Firma Homes Immo bereits von anderer Seite unterbreitet
worden oder werden darüber bereits Verhandlungen geführt, hat eine sofortige schriftliche
Bekanntgabe zu erfolgen, woher die Kenntnisse über das Objekt erlangt worden sind,
andernfalls gilt der Nachweis von Homes Immo als erbracht. Die Meldefrist beträgt 3 Tage
nach Zugang des Angebotes. Bei direkten Verhandlungen zwischen den Beteiligten ist
stets auf uns Bezug zu nehmen.
4. Die Provision entsteht und wird fällig mit dem Abschluß eines durch unseren Nachweis
oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages. Die
Provision ist auch dann an uns zu zahlen, wenn ein nach Art, Lage oder Ausdehnung
anderes Objekt des Veräußerers, Vermieters bzw. Verpächters erworben oder sonst zum
Gegenstand eines Vertrages mit dem Empfänger (Käufer / Mieter) gemacht wird, wobei es
bei die Entstehung des Provisionsanspruches ohne Einfluss ist, ob der angebotene oder
ein anderer Vertragstyp gewählt wird. Die Verlängerung, Erweiterung und Ergänzung bereits
abgeschlossener Verträge ist ebenfalls provisionspflichtig.
5. Unser Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag,
später rückgängig gemacht wird, infolge Anfechtung hinfällig ist oder sich aus einem
sonstigen Grund als rechtsungültig erweist, ebenso für den Fall, daß unsere Tätigkeit
ediglich mitursächlich für den Abschluß eines Vertrages war.
6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Firma Homes Immo von jeglichen Vertragsabschluß
unter der Nennung der Konditionen zu informieren und auf verlangen eine Abschrift
des geschlossenen Vertrages zur Verfügung zu stellen. Die vorstehenden Regelungen
gelten auch dann, wenn über ein nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt nach einem
Vertragsabschluß ein weiterer Vertrag mit zusätzlicher wirtschaftlicher Bedeutung
geschlossen wird (z.B. Ankauf eines zunächst gemieteten Objektes etc.). Hierbei kann die
bereits gezahlte Provision in Anrechnung gebracht werden. Bei Unterlassung verpflichtet
sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Entschädigung (an Homes Immo) in Höhe von
6,25% der Verkäuferprovision inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7. Maklercourtage:
7.1. Die vom Mieter, oder Erwerber im Falle des Vertragsabschlusses unmittelbar an
Homes Immo zu zahlende Provision beträgt:
a) bei Vermietung von Wohnobjekten 2,38 Monatskaltmieten inkl. gesetzlicher MWST.
b) bei Vermietung von Gewerbeobjekten 3,00 Bruttomonatsmieten zzgl.der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
7.2. Die Verkäufermaklerprovision beträgt 6,25 % des Brutto-Kaufpreises inkl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer, fällig (an Homes Immo) unmittelbar nach Vertragsabschluß,
soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wird.
8. Wir sind uneingeschränkt berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil tätig zu werden.
9. Nebenabreden bedürfen der Schriftform, auch mündliche oder telefonische Absprachen
müssen zu Ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden.
10. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum sowie zwischenzeitliche Verkäufe
oder Vermietung bleiben vorbehalten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in
Objektbeschreibungen Exposés und Prospekten etc. übernehmen wir keine Gewähr, da
uns diese Informationen ausschließlich vom Verkäufer/Dritte zur Verfügung gestellt wurden.
Etwaige Schadenersatzansprüche gegen uns sind ausgeschlossen.
11. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmung hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn
innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam.
Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung
ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten
kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
12. Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, so ist als
Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und
Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.