AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

der Firma Homes Immo Kurosch Aliakbar Beikchani nachstehend kurz Homes Immo genannt. 

 

Nachstehend wird der Kunde (Verkäufer / Käufer / Mieter) als Auftraggeber bezeichnet:

 

1.   Die Aufnahme von Verhandlungen bzw. die Verwendung eines Angebots (mündlich, per

      Fax,  per E- Mail, per Post oder auf andere Art und Weise)  durch den Auftraggeber

      bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung dieser Bedingungen. Als Verwendung des

      Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit

      uns.

 

2.  Alle Angebote erfolgen unter der Voraussetzung, dass der Empfänger (Käufer / Mieter)

     das angebotene Objekt selbst erwerben bzw. nutzen will. Sie sind streng vertraulich. Eine 

     Weitergabe an Dritte ist Schadensersatzpflichtig. Auch Bevollmächtige haften für die

     Provision persönlich. Der Empfänger ist zur Zahlung der vollen Provision verpflichtet, wenn

     der Dritte an den er Maklerinformationen weitergegeben hat, das Geschäft selbst vornimmt.

     Sollte aufgrund der Weitergabe der Informationen ein Hauptvertrag mit einem

     Familienangehörigen, einer verbundenen Gesellschaft oder einer Gesellschaft, an der der

     Empfänger beteiligt ist, zustande kommen, ist der  Empfänger ebenso verpflichtet, die

     Provision zu zahlen.

 

3.   Ist Ihnen das Angebot der Firma Homes Immo bereits von anderer Seite unterbreitet    

     worden oder werden darüber bereits Verhandlungen geführt, hat eine sofortige schriftliche

     Bekanntgabe zu erfolgen, woher die Kenntnisse über das Objekt erlangt worden sind,

     andernfalls gilt der Nachweis von Homes Immo als erbracht. Die Meldefrist beträgt 3 Tage

     nach Zugang des Angebotes. Bei direkten Verhandlungen zwischen den Beteiligten ist 

     stets auf uns Bezug zu nehmen.

 

4.  Die Provision entsteht und wird fällig mit dem Abschluß eines durch unseren Nachweis

     oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages. Die

     Provision ist auch dann an uns zu zahlen, wenn ein nach Art, Lage oder Ausdehnung

     anderes Objekt des Veräußerers, Vermieters bzw. Verpächters erworben oder sonst zum

     Gegenstand eines Vertrages mit dem Empfänger (Käufer / Mieter) gemacht wird, wobei es

     bei die Entstehung des Provisionsanspruches ohne Einfluss ist, ob der angebotene oder

     ein anderer Vertragstyp gewählt wird. Die Verlängerung, Erweiterung und Ergänzung bereits

     abgeschlossener Verträge ist ebenfalls provisionspflichtig.

 

5.  Unser Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag,

     später rückgängig gemacht wird, infolge Anfechtung hinfällig ist oder sich aus einem

     sonstigen Grund als rechtsungültig erweist, ebenso für den Fall, daß unsere Tätigkeit

     ediglich mitursächlich für den Abschluß eines Vertrages war.

 

6.  Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Firma Homes Immo von jeglichen Vertragsabschluß

     unter der Nennung der Konditionen zu informieren und auf verlangen eine Abschrift

     des geschlossenen Vertrages zur Verfügung zu stellen. Die vorstehenden Regelungen

     gelten auch dann, wenn über ein nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt nach einem

     Vertragsabschluß ein weiterer Vertrag mit zusätzlicher wirtschaftlicher Bedeutung

     geschlossen wird (z.B. Ankauf eines zunächst gemieteten Objektes etc.). Hierbei kann die

     bereits gezahlte Provision in Anrechnung gebracht werden. Bei Unterlassung verpflichtet

     sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Entschädigung (an Homes Immo) in Höhe von

      6,25% der Verkäuferprovision inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

7. Maklercourtage:

 

7.1. Die vom Mieter, oder Erwerber im Falle des Vertragsabschlusses unmittelbar an

       Homes Immo zu zahlende Provision beträgt:

       a) bei Vermietung von Wohnobjekten 2,38 Monatskaltmieten inkl. gesetzlicher MWST.

       b) bei Vermietung von Gewerbeobjekten 3,00 Bruttomonatsmieten zzgl.der gesetzlichen 

           Mehrwertsteuer.

 

7.2. Die Verkäufermaklerprovision beträgt 6,25 % des Brutto-Kaufpreises inkl. der

      gesetzlichen Mehrwertsteuer, fällig (an Homes Immo) unmittelbar nach Vertragsabschluß, 

      soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wird.

 

8.   Wir sind uneingeschränkt berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil tätig zu werden.

 

9.   Nebenabreden bedürfen der Schriftform, auch mündliche oder telefonische Absprachen

      müssen zu Ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden.

 

10. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum sowie zwischenzeitliche Verkäufe

     oder Vermietung bleiben vorbehalten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in

     Objektbeschreibungen Exposés und Prospekten etc. übernehmen wir keine Gewähr, da

     uns diese Informationen ausschließlich vom Verkäufer/Dritte zur Verfügung gestellt wurden.

     Etwaige Schadenersatzansprüche gegen uns sind ausgeschlossen.

 

11. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die

     Wirksamkeit der übrigen Bestimmung hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn

     innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam.

     Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung

     ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten

     kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

 

12. Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, so ist als

     Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und

     Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.

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Homes Immo
Möllner Landstr. 49,
22113 Oststeinbek 
, Deutschland
Tel: 040 180 77 094

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